Die Vogelgrippe (Geflügelpest, hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Subtyp H5)) kommt immer näher. Im Bergischen Städtedreieck gibt es zwar noch keine nachgewiesenen Fälle, aber die Gefahr ist real und aktuell. Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) appelliert deshalb an alle Geflügelhalter eindringlich: Schützen Sie Ihre Tiere! Handeln Sie jetzt und nicht erst im Fall einer Erkrankung. Tierseuchenprävention, also der Schutz des eigenen Geflügels vor der Ansteckung durch Kontakt mit Wildtieren oder durch mangelnde Hygiene beim Betreten von Geflügelhaltungen, ist gelebter Tierschutz!
In den vergangenen vier Wochen wurden in Nordrhein-Westfalen bereits in zwei Betrieben Ausbrüche verzeichnet. Das geht aus dem jüngsten Lagebericht des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hervor. Zudem steigt die Zahl nachgewiesener Fälle bei Wildvögeln. Diese Entwicklung zeichnet sich nicht nur in NRW ab, im gesamten Bundesgebiet nehmen die Fälle sowohl bei gehaltenem als auch bei wildem Geflügel zu.
Übertragung und Schutz
Übertragen wird das Virus oftmals von wildlebenden Wasservögeln auf gehaltenes Geflügel. Aber auch Kotanhaftungen an Schuhen oder Geräten können das Virus in eine Geflügelhaltung transportieren.
Das Risiko, HPAI H5-Viren innerhalb von Deutschland in wild lebende Wasservogelpopulationen einzutragen, schätzt das FLI derzeit als „hoch“ ein, ebenso das Risiko, dass Viren durch direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln in Geflügelhaltungen und sonstige Vogelbestände gelangen.
Um die Tierhaltungen zu schützen, fordert das Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Geflügelhalter erneut auf:
- Vermehrte Hygiene und Wachsamkeit im Umgang mit Geflügel
- Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unterbinden – auch bei den Ausscheidungen
- Geflügel mit Zugang ins Freie sollte nicht an offene Gewässer gelangen können und sollte möglichst geschützt im überdachten Auslauf untergebracht sein.
Erste Anzeichen für die Erkrankung sind plötzliche Todesfälle, Atemnot, Apathie, Futterverweigerung und ein starker Rückgang der Legeleistung. Häufig zeigen betroffene Tiere bläuliche Verfärbungen an Kamm und Kehllappen, Schwellungen im Kopfbereich oder grünlich-wässrigen Durchfall. Bei Enten und Gänsen können die Symptome milder verlaufen, sie scheiden das Virus aber dennoch aus.
- Wer solche Auffälligkeiten wahrnimmt, muss sofort das zuständige Veterinäramt informieren. Im Städtedreieck ist das das BVLA.
- Tote Tier müssen umgehend dem Veterinäramt und der Tierarztpraxis, die den Bestand betreut, gemeldet werden, vor allem, wenn mehrere Tiere plötzlich sterben oder wenn vermehrt Atemwegsinfekte auftreten.
- Wer Geflügel hält, sollte unbedingt wirksame Hände- und Flächendesinfektionsmittel nutzen und vor dem Eintritt in den Stallbereich und beim Verlassen Schuhwerk, Werkzeug und Hände desinfizieren.
Meldepflicht für Geflügelhaltungen
Ganz grundsätzlich gilt: Alle Geflügelhaltungen müssen ab dem ersten Tier beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW gemeldet sein. Wer sein Geflügel noch nicht gemeldet hat, sollten das umgehend nachholen.
Aktuell sind im Städtedreieck knapp 1.500 Geflügelhaltungen gemeldet (303 in Remscheid, 534 in Solingen und 637 in Wuppertal), überwiegend in Hobbyhaltungen, aber auch in wenigen größeren Betrieben. Dazu zählen Hühner-, Enten-, Gänse-, Tauben-, Truthühner- und sonstige Geflügelhaltungen (z.B. Wachteln).
Bei Fragen können sich Geflügelhalter jederzeit per Mail an das BVLA wenden. Auch Auffälligkeiten können unter dieser Adresse gemeldet werden: veterinaeramt@solingen.de.



