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Geplante Pflegereform bringt Einschnitte: Was Pflegebedürftige und Angehörige 2026 noch dringend regeln sollten
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Geplante Pflegereform bringt Einschnitte: Was Pflegebedürftige und Angehörige 2026 noch dringend regeln sollten


Verbraucherzentrale NRW warnt vor Leistungsänderungen und bietet Onlinetalk am 8. September

Die Bundesregierung plant umfassende Änderungen im Pflegesystem, die für Pflegebedürftige spürbare Einschränkungen mit sich bringen könnten. Auch wenn die Reform bisher noch nicht final beschlossen ist, verändern sich mit dem geplanten Pflege-Neuordnungs-Gesetz (PONG) zentrale Leistungsansprüche. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale NRW Betroffenen dazu, offene Ansprüche noch im Jahr 2026 voll auszuschöpfen. Zur Unterstützung bietet Pflegerechtsexpertin Verena Querling am 8. September um 12:30 Uhr einen kostenlosen Onlinetalk an.

Entlastungsbetrag sichern: Keine Ansparmöglichkeit mehr ab 2027

Eine wesentliche Änderung betrifft den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Dieser wird ab 2027 in ein neues „Sozialraumbudget“ überführt. Damit entfällt künftig die bisherige Option, den Betrag anzusparen und bis Ende Juni des Folgejahres abzurufen. Da für diese Umstellung keine Übergangsregelung vorgesehen ist, sollten Pflegebedürftige und deren Angehörige verfügbare Guthaben für das Jahr 2026 zügig und noch innerhalb dieses Jahres zweckgebunden einsetzen.

Verhinderungspflege noch vor Wegfall des gemeinsamen Jahresbetrags nutzen

Bislang steht Betroffenen ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von flexibel einsetzbaren 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser flexible Topf soll im Zuge der Reform gestrichen werden. Während die Kurzzeitpflege künftig über ein Überbrückungsbudget abgedeckt wird, speist sich die Verhinderungspflege aus verschiedenen neuen Einzelbudgets. Experten empfehlen daher dringend, den aktuellen Jahresbetrag im laufenden Jahr 2026 noch gezielt für die Betreuung zu nutzen.

Pflegegrad jetzt beantragen: Schwellenwerte werden ab 2027 deutlich angehoben

Mit dem Inkrafttreten der Pflegereform wird der Zugang zu den einzelnen Pflegegraden erschwert. Um künftig Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Betroffene im Gutachten mindestens 15 Punkte erreichen – bisher reichten 12,5 Punkte aus. Ebenso werden die Richtwerte für die Pflegegrade 2 und 3 nach oben korrigiert. Personen, die aktuell einen Erstantrag oder einen Höherstufungsantrag in Erwägung ziehen, sollten diesen unverzüglich stellen. Eine Orientierung liefert der kostenlose Pflegegradrechner der Verbraucherzentrale.

Beratungsangebote und Pflegestützpunkte für die Antragsstellung nutzen

Um keine zustehenden Hilfen zu verschenken, sollten Pflegebedürftige zeitnah eine Übersicht ihrer verbleibenden Leistungsansprüche bei der zuständigen Pflegekasse anfordern. Professionelle Pflegeberatungsstellen, Pflegestützpunkte sowie der Pflegewegweiser NRW unterstützen Betroffene kostenfrei bei der Bedarfsplanung für das Restjahr 2026 sowie bei allen Formalitäten zur Antragstellung.


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