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Neue EU-Gebühr für Online-Bestellungen: Millionen Verbraucher müssen sich auf höhere Kosten beim Shopping aus Nicht-EU-Ländern einstellen
© VZ NRW/adpic

Neue EU-Gebühr für Online-Bestellungen: Millionen Verbraucher müssen sich auf höhere Kosten beim Shopping aus Nicht-EU-Ländern einstellen


EU verschärft Regeln für Online-Bestellungen aus Drittstaaten

Wer Produkte bei Online-Händlern außerhalb der Europäischen Union bestellt, muss sich seit dem 1. November 2026 auf neue Kosten einstellen. Die Europäische Union hat eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für importierte Waren eingeführt und reagiert damit auf die enorme Zunahme von Paketsendungen aus Drittstaaten.

Besonders betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die regelmäßig über internationale Online-Plattformen günstige Produkte aus Ländern außerhalb der EU bestellen. Die neuen Regelungen sind Teil einer umfassenden Reform des europäischen Zollsystems, das angesichts stetig steigender Paketmengen vor neuen Herausforderungen steht.

Neue Bearbeitungsgebühr fällt unabhängig vom Warenwert an

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW wird künftig für importierte Waren aus Nicht-EU-Ländern eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Warenkategorie erhoben.

Anders als viele Verbraucher vermuten könnten, spielt der tatsächliche Warenwert dabei keine Rolle. Die Gebühr wird unabhängig vom Preis der bestellten Ware fällig und zusätzlich zu bereits bestehenden Zollabgaben berechnet.

Aus Sicht der Europäischen Union soll die Maßnahme dazu beitragen, die steigenden Kosten für die Bearbeitung und Kontrolle der enormen Menge an Paketsendungen aus dem internationalen Online-Handel zu finanzieren.

Online-Handel aus Asien und anderen Drittstaaten besonders betroffen

In den vergangenen Jahren haben Plattformen außerhalb der Europäischen Union stark an Bedeutung gewonnen. Täglich erreichen Millionen Pakete aus Asien und anderen Nicht-EU-Staaten europäische Verbraucher.

Vor allem günstige Kleinartikel, Kleidung, Elektronikzubehör oder Haushaltswaren werden häufig direkt von außereuropäischen Anbietern bestellt.

Durch die wachsende Zahl dieser Sendungen geraten Zollbehörden zunehmend an Kapazitätsgrenzen. Die neue Bearbeitungsgebühr soll einen Beitrag zur Finanzierung der zusätzlichen Kontroll- und Verwaltungsaufgaben leisten.

Verbraucher zahlen die Gebühr nicht direkt

Für Verbraucher gibt es zunächst eine wichtige Information: Die neue Bearbeitungsgebühr wird grundsätzlich nicht direkt von Privatpersonen an die Zollbehörden entrichtet.

Verantwortlich für die Zahlung sind die Händler beziehungsweise Unternehmen, die die Zollanmeldung durchführen. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Käufer finanziell unberührt bleiben.

Experten gehen davon aus, dass viele Anbieter die zusätzlichen Kosten über höhere Verkaufspreise oder Versandgebühren an ihre Kunden weitergeben könnten.

Preisvergleich wird künftig noch wichtiger

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Online-Käufern, künftig besonders aufmerksam auf die tatsächlichen Gesamtkosten einer Bestellung zu achten.

Neben dem eigentlichen Produktpreis sollten auch Versandkosten, mögliche Zollabgaben und sonstige Zusatzkosten in die Kaufentscheidung einbezogen werden.

Gerade bei günstigen Produkten kann der vermeintliche Preisvorteil gegenüber europäischen Anbietern durch zusätzliche Gebühren deutlich schrumpfen. In vielen Fällen könnte sich daher ein Preisvergleich mit Anbietern innerhalb der Europäischen Union lohnen.

Unterschied zwischen Bearbeitungsgebühr und Zollabgabe

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der neuen Bearbeitungsgebühr und der bereits bestehenden Zollabgabe.

Die seit dem 1. Juli 2026 geltende Zollabgabe beträgt drei Euro pro Warenkategorie bei Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro. Diese Abgabe bleibt weiterhin bestehen.

Die neue Bearbeitungsgebühr von zwei Euro kommt zusätzlich hinzu und wird unabhängig vom Warenwert einer Bestellung erhoben.

Dadurch können insbesondere kleinere Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern künftig spürbar teurer werden.

Anzahl der Warenkategorien entscheidet über die Höhe der Gebühren

Für die Berechnung der neuen Kosten ist nicht entscheidend, wie viele einzelne Produkte bestellt werden. Ausschlaggebend ist vielmehr die Zahl der unterschiedlichen Warenkategorien innerhalb einer Sendung.

Bestellt ein Verbraucher beispielsweise mehrere identische T-Shirts, fällt die Gebühr nur einmal an. Werden dagegen verschiedene Produktgruppen wie Kleidung und Spielzeug gemeinsam bestellt, wird jede Warenkategorie separat berücksichtigt.

Dadurch können die Zusatzkosten je nach Zusammenstellung einer Bestellung unterschiedlich hoch ausfallen.

Verbraucherzentrale NRW rät zur genauen Prüfung von Angeboten

Juristin Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Verbrauchern, künftig noch genauer auf die Zusammensetzung von Preisen bei internationalen Online-Bestellungen zu achten.

Insbesondere bei vermeintlichen Schnäppchen könnten zusätzliche Gebühren und Nebenkosten dazu führen, dass Bestellungen letztlich teurer ausfallen als erwartet.

Die neue EU-Regelung dürfte deshalb die Preisgestaltung vieler internationaler Online-Händler beeinflussen und das Einkaufsverhalten zahlreicher Verbraucher verändern.


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