Waldbrände in Europa sorgen für Unsicherheit bei Urlaubern
Waldbrände beschäftigen derzeit zahlreiche Urlaubsregionen in Europa. Besonders betroffen sind unter anderem Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland und Italien. Viele Reisende fragen sich deshalb, ob sie ihre gebuchte Reise noch antreten sollten oder welche Rechte sie haben, wenn es am Urlaubsort brennt.
Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass nicht jede Gefahr automatisch zu einer kostenlosen Stornierung berechtigt. Entscheidend ist, ob die Reise durch sogenannte „unvermeidbare außergewöhnliche Umstände“ erheblich beeinträchtigt wird.
Kostenlose Stornierung einer Pauschalreise möglich?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Waldbrände
- Überflutungen
- Erdbeben
- Naturkatastrophen
Eine gewöhnliche Hitzewelle oder hohe Temperaturen allein gelten dagegen nicht automatisch als Rücktrittsgrund.
Reiseabbruch bei Waldbränden
Kommt es während des Urlaubs zu einer Krisensituation durch Brände oder Evakuierungen, können Reisende unter Umständen den Pauschalreisevertrag kündigen.
In diesem Fall gilt:
- Nicht genutzte Reiseleistungen können erstattet werden.
- Bereits genutzte Leistungen müssen bezahlt werden.
- Ist die Rückreise Bestandteil der Pauschalreise, muss der Veranstalter die Rückbeförderung organisieren.
- Zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt grundsätzlich der Reiseveranstalter.
Reisepreisminderung bei Einschränkungen
Wer seine Reise trotz Waldbränden fortsetzt, kann möglicherweise eine Reisepreisminderung verlangen.
Dies kommt beispielsweise infrage, wenn:
- Ausflüge ausfallen
- Verkehrsmittel nicht genutzt werden können
- Hotelangebote eingeschränkt sind
- gebuchte Leistungen wegfallen
Wichtig ist dabei, den Reisemangel unverzüglich beim Reiseveranstalter zu melden und nachweisbar zu dokumentieren.
Besondere Regeln bei Rundreisen
Auch bei Rundreisen können außergewöhnliche Umstände zu einer kostenlosen Stornierung führen.
Entscheidend ist, ob wesentliche Programmpunkte oder wichtige Reiseziele nicht mehr erreicht werden können.
Fällt lediglich ein kleiner Teil des Programms aus, liegt meist lediglich ein Reisemangel vor, der eine Preisminderung ermöglichen kann.
Nachteile bei individuell gebuchten Reisen
Anders sieht die Situation bei einzeln gebuchten Flügen oder Unterkünften aus.
Wer Hotel und Flug separat gebucht hat, besitzt häufig weniger Schutzrechte als Pauschalreisende.
Solange eine Unterkunft:
- erreichbar ist,
- bewohnbar bleibt und
- keine Gesundheitsgefahr besteht,
können Stornokosten bis hin zum vollständigen Reisepreis entstehen.
Bei direkt im Ausland gebuchten Unterkünften gilt in der Regel das Recht des jeweiligen Landes.
Flug annulliert – welche Rechte gelten?
Wird ein Flug wegen eines Waldbrandes gestrichen, haben Fluggäste grundsätzlich die Wahl zwischen:
- Erstattung des Ticketpreises oder
- einer alternativen Beförderung zum nächstmöglichen Termin
Reiserücktrittsversicherung zahlt meist nicht
Viele Urlauber verlassen sich auf ihre Reiserücktrittsversicherung. Die Verbraucherzentrale NRW weist jedoch darauf hin, dass diese bei Waldbränden oder vergleichbaren Naturereignissen in der Regel nicht greift.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen decken überwiegend persönliche Risiken ab, beispielsweise:
- eigene Erkrankungen
- Todesfälle naher Angehöriger
- erhebliche Schäden am Eigentum
Naturkatastrophen am Urlaubsort gehören häufig nicht zum versicherten Leistungsumfang.
Kontakt zum Reiseveranstalter
Wer von Waldbränden betroffen ist oder eine Reise in ein betroffenes Gebiet geplant hat, sollte frühzeitig den Reiseveranstalter kontaktieren und die aktuelle Situation besprechen.
Die Verbraucherzentrale NRW stellt zudem Musterbriefe für die Kündigung von Reisen aufgrund außergewöhnlicher Umstände bereit.




