Die Kanzlermehrheit wurde im ersten Wahlgang nicht erreicht. Der Deutsche Bundestag hat nun bis zu 14 Tage Zeit, einen neuen Bundeskanzler zu wählen. Bis dahin bleibt die geschäftsführende Bundesregierung im Amt.
Das Grundgesetz regelt die Kanzlerwahl. Bekommt ein Kandidat im ersten Wahlgang nicht die erforderliche absolute Mehrheit, ist ein zweiter Wahlgang notwendig. Dieser muss nach Artikel 63 GG innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Auch bei dieser Wahl bedarf es einer absoluten Mehrheit, um gewählt zu sein. Ist innerhalb dieser 14 Tage die Wahl nicht erfolgreich, findet unverzüglich erneut ein Wahlgang statt. Dann ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.
Wie verläuft die Wahl im Deutschen Bundestag? Welche Mehrheit ist nötig, um als Kanzler gewählt zu werden? Das Grundgesetz regelt den genauen Ablauf. Die Kanzlerwahl kompakt erklärt.
Nach einer erfolgreichen Wahl wird der Bundeskanzler offiziell durch den Bundespräsidenten im Schloss Bellevue ernannt. Im Anschluss legt er seinen Amtseid vor dem Bundestag ab.
Der neue Bundeskanzler schlägt dann die Bundesministerinnen und Bundesminister vor. Sie werden ebenfalls vom Bundespräsidenten ernannt und im Bundestag vereidigt.
Bis zur Ernennung der neuen Bundesregierung bleibt die geschäftsführende Bundesregierung im Amt.
Anschließend übergibt Olaf Scholz im Bundeskanzleramt die Amtsgeschäfte an den dann neu gewählten Bundeskanzler. Mit der neuen Bundesregierung kommt auch ein neuer Regierungssprecher ins Amt.
Danach nimmt das neue Bundeskabinett seine Arbeit auf: Im Bundeskanzleramt findet die erste Sitzung unter Leitung des Kanzlers statt.



