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OVG NRW bestätigt Verbot von Imam Mahdi Zentrum in Münster – Gericht sieht Nähe zur Hizb Allah
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OVG NRW bestätigt Verbot von Imam Mahdi Zentrum in Münster – Gericht sieht Nähe zur Hizb Allah


Das Oberverwaltungsgericht NRW hat das Verbot des Fatime Versammlung e. V. alias Imam Mahdi Zentrum mit Sitz in Münster als rechtmäßig bestätigt. Das Gericht wies die Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes NRW aus dem Jahr 2022 ab.

Nach Auffassung des 5. Senats richtete sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung, weil er im maßgeblichen Zeitpunkt der Verbotsverfügung eine gewaltausübende Organisation, nämlich die mit einem Betätigungsverbot belegte Hizb Allah (Hisbollah), ideologisch und finanziell unterstützt habe. Dazu gehörten nach der Urteilsbegründung über Jahre hinweg substantielle finanzielle Zuwendungen an das der Hizb Allah zugehörige Waisenkinderprojekt Libanon e. V..

Das Gericht stellte außerdem auf unmittelbare persönliche Beziehungen zwischen dem Verein, der Hizb Allah und dem iranischen Regime seit den 1990er Jahren ab. Der Vorsitzende sowie der Imam der Moschee hätten sich mit den Protagonisten der Hizb Allah identifiziert, sie verherrlicht und aktiv zu ihrer

Besonders belastend seien nach den Feststellungen des Gerichts auch die Vorgänge in den Vereinsräumen gewesen. Dort seien bei einer Durchsuchung Hizb-Allah-Symboliken gefunden worden; außerdem habe es Gedenkveranstaltungen und Feierlichkeiten gegeben, bei denen die Hizb Allah gewürdigt, ihre kämpferischen Errungenschaften glorifiziert und zur Unterstützung ihres militärischen Kampfes aufgerufen worden sei.

Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision nicht zu. Der Kläger kann dagegen noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.


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