Und täglich grüßt die reißerische Überschrift. Die Stadt Menden lässt Wahlplakate abhängen. Nun äusserte sich die Pressesprecherin. Grund war eine reißerische Überschrift der Westfalenpost. Dort stand: Stadt Menden lässt Wahlplakate der AfD entfernen
Mit Blick auf die hier abgegeben Kommentare möchten wir im Namen unseres Bürgermeisters gerne etwas Klarheit in die Sache bringen:Aktuell befinden sich alle Parteien im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025. Hierzu gehört auch die Wahlplakatierung der einzelnen Parteien.Bevor die Plakate aufgehängt werden können, ist es erforderlich bei der Ordnungsbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen. Diesen Antrag haben für die Bundestagswahl 2025 insgesamt acht Parteien gestellt.Die Genehmigungen wurden für alle acht Parteien im Januar 2025 mit Auflagen und Bedingungen erteilt.Zu den Auflagen und Bedingungen zählen u.a., dass• Pro Straße (Straßenzug) maximal sieben Plakate pro Partei aufgehängt werden dürfen (Alle Parteien sollen die Möglichkeit haben, sich im gesamten Stadtgebiet zu präsentieren)• Nicht an Verkehrsknotenpunkten, Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergängen, Kreis-verkehren und Innenrändern von Kurven plakatiert werden darf,• Nicht an oder auf amtlichen Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen oder Straßenbaulasten (z.B. Ampeln, Stoppschilder) plakatiert werden darf,• Nicht im verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der Wälle (Südwall, Ostwall, Nordwall, Westwall), in der Fußgängerzone sowie in der unmittelbaren Umgebung der weiterführenden Schulen plakatiert werden darf. (Hierzu wurde eine entsprechende Liste mit den Straßennamen beigefügt).Verstöße gegen diese Auflagen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden entsprechend geahndet. Des Weiteren kann die Ordnungsbehörde ohne vorherige Ankündigung die Plakate entfernen, wenn sie zur Gefährdung oder Belästigung des Straßen- und Fußgängerverkehrs führen, gegen die maximale Höchstzahl von sieben Plakaten pro Straße verstößt oder an Straßen aufgehangen werden, die von der Plakatierung ausgenommen wurden.Alle Parteien wurden in dem Genehmigungsbescheid darauf hingewiesen, dass in diesem Fall die Plakate ohne vorherige Ankündigung auf Kosten der Partei von der Ordnungsbehörde abgenommen werden.Die Ordnungsbehörde kontrolliert täglich, ob gegen Auflagen verstoßen wird und beauftragt den Mendener Baubetrieb, diese zu entfernen.Dies wurde am gestrigen Tag (23. Januar) durchgeführt. Dabei wurden nicht nur Plakate der AfD sondern auch von anderen Parteien entfernt und eingelagert.Für die Genehmigung der Wahlplakatierung ist das Team Sicherheit und Ordnung zuständig. Die Verantwortung liegt beim Bürgermeister, der stellvertretenden Abteilungsleitung und der Teamleitung dieses Teams.Die Ordnungsbehörde wird bis zum Ende der Genehmigungsfrist am 09.03.2025 weiterhin Kontrollen durchführen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Dies betrifft die Wahlplakate aller Parteien.



