Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten Daniel Wolski wegen zahlreicher Sexualdelikte zum Nachteil von Jugendlichen und eines Kindes sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil betraf insbesondere sexuelle Kontakte, die Wolski über Dating-Plattformen zu Jugendlichen aufnahm. Er verabredete sich mit ihnen zum Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung. Besonders schwer wog der Fall eines 13-jährigen Mädchens, das er über Monate hinweg in Chats mit pornographischen Inhalten beeinflusste, um es zu sexuellen Handlungen und zur Übersendung von Nacktbildern zu bewegen. Zudem besaß Wolski entsprechendes kinderpornographisches Bildmaterial.



