Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten Daniel Wolski wegen zahlreicher Sexualdelikte zum Nachteil von Jugendlichen und eines Kindes sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil betraf insbesondere sexuelle Kontakte, die Wolski über Dating-Plattformen zu Jugendlichen aufnahm. Er verabredete sich mit ihnen zum Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung. Besonders schwer wog der Fall eines 13-jährigen Mädchens, das er über Monate hinweg in Chats mit pornographischen Inhalten beeinflusste, um es zu sexuellen Handlungen und zur Übersendung von Nacktbildern zu bewegen. Zudem besaß Wolski entsprechendes kinderpornographisches Bildmaterial.
Der Angeklagte zeigte sich vollumfänglich geständig, wodurch den Opfern eine Aussage vor Gericht erspart blieb. Darüber hinaus zahlte er ihnen Schmerzensgeld. Trotzdem stimmte Wolski dem Urteil nicht zu und legte Revision ein.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte daraufhin den Schuldspruch und fast alle Einzelstrafen. Lediglich die Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte wurde aufgehoben, da der Gesetzgeber nach dem erstinstanzlichen Urteil den Strafrahmen für diese Tat herabgesetzt hatte. Diese Gesetzesänderung musste auch im Revisionsverfahren zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden. Da die aufgehobene Strafe die höchste Einzelstrafe war, wurde auch die Gesamtstrafe aufgehoben. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.
Im Mai hatte das Landgericht Bochum Daniel Wolski zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach der Revision steht nun fest: Es wird einen zweiten Prozess geben – diesmal geht es jedoch nicht mehr um die Schuldfrage, sondern ausschließlich um die Frage, wie lange Daniel Wolski tatsächlich in Haft bleiben muss.



