Schwer verletzter Polizeibeamter trägt bis heute bleibende Schäden
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass ein syrischer Staatsangehöriger aus Deutschland ausgewiesen werden darf. Der Mann war zuvor wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten strafrechtlich verurteilt worden. Bei dem Vorfall erlitt der Beamte schwerste Verletzungen mit lebenslangen Folgen.
Der Angriff ereignete sich im September 2022 vor einer Diskothek in Greifswald. Nach den gerichtlichen Feststellungen nahm der Mann Anlauf, ergriff die Beine eines Polizisten und brachte ihn zu Fall. Der Beamte stürzte mit dem Hinterkopf auf den Betonboden und zog sich schwere Verletzungen zu.
Mehrfach operiert und dauerhaft dienstunfähig
Die Folgen für den betroffenen Polizeibeamten sind gravierend. Aufgrund der schweren Kopfverletzungen musste er mehrfach operiert werden. Nach Angaben des Gerichts leidet der Beamte bis heute unter dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.
Er ist dienstunfähig, auf einen Rollator angewiesen und psychisch erheblich belastet. Die Verletzungen werden ihn voraussichtlich lebenslang begleiten.
Drei Jahre Haft nach Urteil des Amtsgerichts
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Greifswald verurteilte den Täter am 23. Mai 2023 unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Stadt Gelsenkirchen ordnete Ausweisung an
Nachdem der Mann zwischenzeitlich in Gelsenkirchen wohnte, verfügte die Stadt Gelsenkirchen im Mai 2026 seine Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wurde die Abschiebung nach Syrien angedroht.
Zudem untersagte die Behörde dem Mann die Wiedereinreise und den Aufenthalt in Deutschland für sieben Jahre nach freiwilliger Ausreise beziehungsweise neun Jahre im Falle einer Abschiebung.
Gericht sieht Wiederholungsgefahr
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Eilantrag des Mannes gegen die Ausweisungsverfügung ab. Nach Auffassung des Gerichts spricht vieles dafür, dass die Ausweisung rechtmäßig ist und auch in einem Hauptsacheverfahren Bestand haben wird.
Die Richter sehen ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Maßnahme. Nach ihrer Einschätzung besteht eine Wiederholungsgefahr, insbesondere weil bei vergleichbaren Taten Rechtsgüter von höchstem Rang wie Leib und Leben betroffen sind.
Auch Abschreckungswirkung spielte Rolle
Nach Ansicht des Gerichts ist die Ausweisung zudem aus generalpräventiven Gründen gerechtfertigt. Die Maßnahme könne dazu beitragen, andere Ausländer in vergleichbaren Situationen von Straftaten abzuhalten.
Besonders schwer wiege dabei, dass ein Polizeibeamter als Repräsentant des Rechtsstaates durch die Tat dauerhaft geschädigt wurde.
Beschluss noch nicht rechtskräftig
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Betroffene kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.
Bis zu einer möglichen weiteren gerichtlichen Entscheidung bleibt die Ausweisungsverfügung jedoch grundsätzlich vollziehbar.


