Amtsgericht Dortmund erlässt Strafbefehl gegen den bekannten YouTuber
Gegen den Dortmunder Unternehmer, Tuning-Experten und YouTube-Star Jean Pierre „JP“ Kraemer wurde ein Strafbefehl in Höhe von 270.000 Euro erlassen. Demnach wird dem 46-Jährigen Körperverletzung in zwei Fällen sowie Sachbeschädigung vorgeworfen.
Die Geldstrafe setzt sich aus 90 Tagessätzen zu jeweils 3.000 Euro zusammen. Die Höhe der Tagessätze orientiert sich am Einkommen des Beschuldigten.
Vorwürfe beziehen sich auf die Noch-Ehefrau
Nach Angaben des Gerichts stehen die Vorwürfe im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen Kraemer und seiner Noch-Ehefrau Julia Meck. Im Fall der Sachbeschädigung soll eine Halskette beschädigt worden sein, die der Frau vom Hals gerissen wurde.
Bereits zuvor waren Vorwürfe häuslicher Gewalt öffentlich geworden. Auslöser war unter anderem ein bekannt gewordenes Überwachungsvideo, das einen körperlichen Konflikt zwischen dem YouTuber und seiner Ehefrau zeigen soll.
Strafbefehl noch nicht rechtskräftig
Der Strafbefehl ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Kraemer hat nach Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Sollte er von diesem Recht Gebrauch machen, würde es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht kommen. Verzichtet er auf einen Einspruch, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich.
Keine Entschädigung für das mutmaßliche Opfer
Die verhängten 270.000 Euro stellen keine Entschädigungszahlung an die Geschädigte dar. Das Geld fließt in die Staatskasse. Unabhängig davon könnte die Noch-Ehefrau mögliche zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
90 Tagessätze verhindern Eintrag als Vorbestrafter
Juristisch bedeutsam ist die Höhe von 90 Tagessätzen. Nach deutschem Recht gilt eine Person grundsätzlich erst ab einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen als vorbestraft im Sinne des Führungszeugnisses. Sollte der Strafbefehl in dieser Form rechtskräftig werden, würde Kraemer diese Schwelle nicht überschreiten.
Weitere Ermittlungen stehen im Raum
Neben dem aktuellen Strafbefehl berichteten Medien zuletzt auch über weitere Vorwürfe aus dem persönlichen Umfeld des Unternehmers. Diese sind jedoch von dem nun erlassenen Strafbefehl zu trennen und teilweise noch Gegenstand laufender Ermittlungen. Für alle nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Fall sorgt bundesweit für Aufmerksamkeit
Der Fall hat bundesweit für große Aufmerksamkeit gesorgt. JP Kraemer zählt mit seinem Unternehmen „JP Performance“ und mehreren Millionen Abonnenten auf YouTube zu den bekanntesten Persönlichkeiten der deutschen Automobil- und Tuningszene. Die Ermittlungen und die nun bekannt gewordene Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund werden daher nicht nur von Fans, sondern auch von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt.



