Die Kommunalaufsicht in Nordrhein-Westfalen hat den sogenannten „Brandmauer-Beschluss“ des Dortmunder Stadtrats, der sich gegen die AfD richtet, als rechtswidrig bewertet. Im Februar 2025 hatte der Stadtrat beschlossen, keine Beschlüsse mehr zu fassen, wenn diese nur mit Stimmen der AfD zustande gekommen wären. Dieser Antrag wurde von der SPD eingebracht und fand Unterstützung bei den Grünen, den Linken sowie der Partei „Die Partei“.
Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg forderte Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) auf, den Beschluss zurückzunehmen. Zur Begründung hieß es, die Regelung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot für alle gewählten Ratsmitglieder und damit gegen demokratische Prinzipien. Die AfD dürfe im Stadtrat nicht benachteiligt werden.
Westphal argumentierte, es handele sich lediglich um eine politische Selbstverpflichtung, die rechtlich nicht bindend sei. Dennoch leitete die Bezirksregierung ein Disziplinarverfahren ein und forderte eine erneute Beratung. Der Stadtrat bestätigte den Beschluss erneut mit der bisherigen Mehrheit. Nun droht dem „Brandmauer-Beschluss“ die Zwangsaufhebung durch die Aufsichtsbehörde. Ob der Fall vor Gericht landet, hängt davon ab, ob die Stadt Dortmund gegen die Entscheidung klagt.



