DSW21-Aufsichtsrat beauftragt Vorsitzenden Thomas Westphal, Aufhebungsvertrag mit Vorstandsvorsitzender Heike Heim zu verhandeln
Auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden Thomas Westphal hat der Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) ihn in seiner Sitzung am Dienstag, 2. Juli, damit beauftragt, Gespräche mit der Vorstandsvorsitzenden Heike Heim hinsichtlich einer Beendigung der Zusammenarbeit aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche ist es, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
Die geltende Vertretungsregelung im aktuellen Vorstand wird beibehalten: Danach nimmt Arbeitsdirektor Harald Kraus als – neben Finanzvorstand Jörg Jacoby und Verkehrsvorstand Ulrich Jaeger – dienstältestes Vorstandsmitglied von DSW21 die Abwesenheitsvertretung wahr.
Aus den von der DEW21-Geschäftsführung festgestellten Unregelmäßigkeiten beim DEW21-Tochterunternehmen stadtenergie GmbH ergeben sich auch Folgen für die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21). DSW21 ist mit 60,1 Prozent an der DEW21 beteiligt, die übrigen 39.9 Prozent hält die Westenergie AG. Über die zu erwartenden Auswirkungen für den Jahresabschluss 2023 informierte der DSW21-Vorstand heute (2. Juli) umfassend den Aufsichtsrat des Unternehmens.
Nach der Feststellung von Unregelmäßigkeiten bei Kund*innenabrechnungen der Tochtergesellschaft stadtenergie GmbH im Zeitraum 2022/23 hat die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) umfangreiche Maßnahmen durchgeführt, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Die fehlerhaften Abrechnungen waren erstmals im Rahmen der Vorbereitung des Jahresabschlusses 2023 im Frühjahr 2024 aufgedeckt worden. Sie waren der Auslöser für die internen Untersuchungen des Vorfalls. Die DEW21-Geschäftsführung und stadtenergie hatten unmittelbar nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehörte neben der Freistellung einer zuständigen Führungskraft die Beauftragung renommierter Wirtschaftsprüfer*innen und Datenanalyst*innen zur genauen Untersuchung der Vorgänge. Die Expert*innen sind jedem einzelnen Abrechnungsschritt akribisch nachgegangen und haben dabei weiter Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gefunden. Die Untersuchungen werden nun konsequent fortgesetzt. Die DEW21 ist dazu mit der Staatsanwaltschaft in Dortmund in Kontakt und informiert diese regelmäßig über den Stand der internen Untersuchung.
DEW21 wird eine Rückstellung in Höhe von 74 Millionen € im Jahresabschluss 2023 bilden, die dem voraussichtlichen Verlust der stadtenergie entspricht. In der Rückstellung sind neben Ergebniskorrekturen auch die Rückzahlungen in Höhe von rund 36 Millionen € enthalten, die nach der Feststellung von fehlerhaften Abrechnungen an betroffene Kund*innen gehen.
Ausschüttung von DEW21 an DSW21 wird entfallen
Infolgedessen wird auch DSW21 als DEW21-Anteilseigner wirtschaftliche Konsequenzen tragen müssen: So entfällt die erwartete Ausschüttung von DEW21 an DSW21 für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 30 Millionen €. Darüber hinaus verpflichtet sich DSW21, für das zurückliegende Geschäftsjahr die Kompensation der Ausschüttung an den weiteren Gesellschafter Westenergie AG in Höhe von 11,7 Millionen € zu übernehmen. Die finanziellen Auswirkungen auf DSW21 inkl. Steuern belaufen sich damit auf rund 46 Millionen €.
„Wir sind der DEW21-Geschäftsführung sehr dankbar, dass sie unverzüglich nach Bekanntwerden der Sachlage reagiert und eine Reihe von Maßnahmen, wie die Freistellung einer zuständigen Führungskraft und die Beauftragung renommierter Wirtschaftsprüfer und Datenanalysten, zur genauen Untersuchung des Vorfalls eingeleitet hat“, erklärte Jörg Jacoby, Finanzvorstand von DSW21. „Das hat uns in die Lage versetzt, zügig und gemeinsam einen Überblick über die Schadenshöhe zu gewinnen und die entsprechenden wirtschaftlichen Vorkehrungen zu treffen. Die zu tragenden Konsequenzen treffen DSW21 spürbar. Wir sind im Konzern aber so stabil aufgestellt, dass wir sie auffangen können. Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich und haben den Aufsichtsrat umfassend über die Auswirkungen informiert.“
Der DSW21-Vorstand wird die DEW21-Geschäftsführung im Fortgang der internen Überprüfung der Unregelmäßigkeiten bei deren Tochterunternehmen Stadtenergie GmbH weiterhin unterstützen und begrüßt auch die Einleitung von Präventionsmaßnahmen, um künftige Betrugsfälle vermeiden zu können.



