Am 30. April fand in der Dortmunder Westfalenhalle die Tanzveranstaltung Mayday mit bis zu 2000 Besuchern statt. Einsatzkräfte der Autobahnpolizei führten in diesem Jahr eine Schwerpunktkontrolle des Abreiseverkehrs im Autobahnkreuz Dortmund-Süd durch, mit Fokus auf die Fahrtauglichkeit der Verkehrsteilnehmenden. Im Verlauf des Einsatzes kontrollierten die Beamten ca. 100 Fahrzeugführende. Dabei stellten sie zahlreiche Verkehrsverstöße fest. Eine Bilanz der Kontrolle:
Drei Verkehrsteilnehmende führten ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol. Die Beamten fertigten drei Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und stellten die Führerscheine sicher. Ein Arzt entnahm den drei Personen auf einer Wache eine Blutprobe.
Sieben Verkehrsteilnehmende führten ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln. Gegen alle Fahrzeugführenden leiteten die Einsatzkräfte entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen ein. Bei einem Fahrzeugführer konnte eine unbekannte Substanz, vermutlich Betäubungsmittel, aufgefunden werden. Auch hier fertigten die Beamten eine Strafanzeige und stellten die Substanz sicher.
Ein Verkehrsteilnehmer führte einen verbotenen Teleskopschlagstock bei sich. Bei Teleskopschlagstöcken handelt es sich um verbotene Waffen, welche unter das Waffengesetz fallen. Das Mitführen stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Der Teleskopschlagstock wurde sichergestellt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Ein Mann führte sein Fahrzeug, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Auch in diesem Fall wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.
Gegen acht Personen erhob die Polizei Dortmund Verwarnungsgelder, weil sie den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten.
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