Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei im Rat der Stadt Dortmund geht gegen das kürzlich beschlossene Bettelverbot vor. Nach dem Ratsbeschluss vom 9. Juli 2026 hat die Fraktion die Bezirksregierung Arnsberg um eine kommunalaufsichtliche Prüfung gebeten und stellt die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung infrage.
Der Rat der Stadt Dortmund hatte mehrheitlich beschlossen, das Betteln in einem Umkreis von fünf Metern um gastronomische Außensitzbereiche zu untersagen. Nach Ansicht der Linken wirft diese Entscheidung erhebliche verfassungs- und kommunalrechtliche Fragen auf.
In ihrem Schreiben an den Regierungspräsidenten argumentiert die Fraktion, dass das Verbot in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes eingreife. Zudem könne das Gleichbehandlungsgebot gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes betroffen sein, da die Regelung in der Praxis vor allem wohnungslose und besonders hilfsbedürftige Menschen treffe.
Die Linke & Tierschutzpartei bezweifelt zudem, ob ein pauschales Bettelverbot überhaupt verhältnismäßig sei. Nach Auffassung der Fraktion müsse geprüft werden, ob mögliche Konflikte im Bereich der Außengastronomie nicht bereits durch bestehende ordnungsrechtliche Regelungen im Einzelfall gelöst werden könnten. Sollte dies möglich sein, fehle es möglicherweise an der Erforderlichkeit eines generellen Verbots.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Überprüfung der gesetzlichen Grundlage. Die Bezirksregierung soll klären, ob die Stadt Dortmund überhaupt über die notwendige Ermächtigung verfügt, ein solches Verbot durch eine ordnungsbehördliche Verordnung einzuführen.
Mit dem Prüfungsantrag möchte die Fraktion erreichen, dass die Kommunalaufsicht insbesondere die Vereinbarkeit des Ratsbeschlusses mit den Grundrechten, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die kommunalrechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen bewertet.
Eine Entscheidung oder Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg liegt bislang nicht vor.



