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Datteln: Stadtverwaltung rudert zurück – Vertrauen in den Rettungsdienst erhalten
© Radosewic I RheinRuhrAktuell

Datteln: Stadtverwaltung rudert zurück – Vertrauen in den Rettungsdienst erhalten


„Mir ist es sehr wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger auch langfristig nicht für Rettungsdiensteinsätze zahlen müssen, sondern dass die Krankenkassen diese Kosten weiterhin tragen“, sagt Bürgermeister André Dora. „Wir müssen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rettungsdienst aufrechterhalten. Es kann nicht sein, dass jemand mit Blick auf die Kosten in einer Notsituation nicht die 112 wählt.“ Die Stadt Datteln ist gesetzlich dazu verpflichtet, kostendeckende Gebühren für den Rettungsdienst zu erheben; Differenzbeträge dürfen nicht aus dem Haushalt übernommen werden, so dass es rechtlich keine andere Möglichkeit für die Städte gebe, als diese den Patient*innen zu berechnen. „Fehlfahrten“ als Auslöser des Konflikts Entzündet hatte sich der Konflikt um die Finanzierung des Rettungsdienstes in NRW an so genannten Fehlfahrten – also Fahrten ohne anschließenden Transport in ein Krankenhaus. Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebührensatzungen nach den anrechenbaren Kosten zu kalkulieren und umzusetzen. Grundlage ist das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW). Dieses erlaubt ausdrücklich, auch Fehlfahrten als ansatzfähige Kosten zu berücksichtigen (§ 14 Absatz 5 RettG NRW). Die Krankenkassen verweigern jedoch seit Kurzem die Anerkennung dieser Praxis und stützen sich auf das Sozialgesetzbuch V (§ 60 SGB V), das die Übernahme von Fahrkosten nur bei einem Transport ins Krankenhaus vorsieht. Als „Fehlfahrt“ werten sie deshalb sämtliche Einsätze ohne Transport. Dazu gehören auch die Fälle, in denen vor Ort aufwendige medizinische Maßnahmen mit Materialeinsatz oder sogar Reanimationen erfolgen. Diese medizinischen Leistungen gehören seit jeher zum Alltag des Rettungsdienstes. Da die Städte kostendeckende Gebühren erheben müssen und die Differenzbeträge nicht aus ihrem Haushalt übernehmen dürfen, müssen sie diese direkt bei den Gebührenschuldner*innen (Patient*innen) erheben. Der Konflikt zwischen beiden Rechtsauffassungen kann letztlich nur der Gesetzgeber oder ein Gericht lösen. Die Stadt Datteln informiert anlassbezogen über neue Erkenntnisse zu diesem Thema. Auch in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Datteln wird die Verwaltung die Rettungsdienst-Gebühren thematisieren.


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