Wie berichtet, kam es am Dienstag (3. September 2024) zu einem versuchten Tötungsdelikt in Brilon:
Der Tatverdächtige machte bisher keine Angaben zum Tatgeschehen.
Das Amtsgericht Brilon ordnete heute eine einstweilige Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus nach § 126a Strafprozessordnung an.



