Bei Einbruch von Winterwetter können die städtischen Winterdienst-Fahrzeuge natürlich nicht gleichzeitig überall im ganzen Stadtgebiet räumen und streuen. Der Winterdienst erfolgt je nach Verkehrswichtigkeit bzw. Gefährlichkeit in einer festgelegten Rangfolge. Der Räum- und Streuplan der Stadt Arnsberg ist somit in drei Streustufen unterteilt, die eine grundsätzliche Rang- und Reihenfolge für den Winterdienst ergeben:
Reihenfolge im Winterdienst
Die Dringlichkeitsstufe 1 gilt für verkehrswichtige und gefährliche Stellen, wie z.B. Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen; Straßen für öffentlichen Personennahverkehr und Schulbusse sowie Zufahrten zu Krankenhäusern, Schulen und Gewerbegebieten. In der Dringlichkeitsstufe 2 werden Verbindungsstraßen und sog. Wohnsammelstraßen geräumt. Schließlich kümmert sich der Winterdienst der Stadt in der Dringlichkeitsstufe 3 um Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen.
Dringlichkeitsstufen
Hierbei handelt es sich um eine grobe Definition und Aufteilung für die einzelnen Stufen, wobei sich im Einzelfall aufgrund von Topographie, Verkehr, Gefährlichkeit und Erfahrungswerten eine andere Einschätzung ergeben kann. Auch kann im tatsächlichen Betrieb nicht immer streng nach dieser Reihenfolge gefahren werden, da dies aufgrund der Verteilung der einzelnen Dringlichkeitsstufen manchmal organisatorisch, zeitlich und wirtschaftlich nicht machbar ist oder unsinnig wäre.
Nachrangige Straßen
Aus dem Räum- und Streuplan ergibt sich, dass „nachrangige“ Straßen und Wege erst dann winterdienstlich versorgt werden können, wenn vorrangigere Durchgangsstraßen geräumt worden sind, was bei entsprechenden Wetterlagen auch mehrmals täglich nötig sein kann, wie zum Beispiel am Donnerstag dieser Woche bei durchgängigem Schneefall. Leider ist es organisatorisch nicht möglich, auch direkt die Stichwege „mit zu räumen“, da die Räumfahrzeuge dann mit der Räumung der Durchgangsstraßen nicht vorankommen würde. Da die städtischen Kapazitäten an Winterdienstfahrzeugen und Personal begrenzt sind, kann es vorkommen, dass die nachrangigen Straßen nicht so regelmäßig geräumt werden können. Dieser Tatsache wird durch die unterschiedlichen Gebührenstufen im Winterdienst Rechnung getragen.



