Neue Regel: Krankenkassen müssen nicht mehr über Beitragserhöhungen informieren
Für Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland gilt seit Ende Juli eine wichtige Änderung: Krankenkassen sind nicht mehr verpflichtet, ihre Mitglieder individuell über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren.
Damit entfällt auch der bisherige Hinweis auf das bestehende Sonderkündigungsrecht sowie auf günstigere Krankenkassen und den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Wer künftig erfahren möchte, ob die eigene Krankenkasse teurer wird, muss selbst aktiv werden und die Entwicklung regelmäßig kontrollieren.
Verbraucherzentrale warnt vor verpassten Fristen
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Versicherten, die Zusatzbeiträge ihrer Krankenkasse regelmäßig zu überprüfen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass wichtige Fristen für einen Krankenkassenwechsel unbemerkt verstreichen.
Gesundheitsexpertin Sabine Wolter rät dazu, möglichst monatlich die Website der eigenen Krankenkasse zu besuchen und zusätzlich die Gehalts- oder Beitragsabrechnungen zu kontrollieren. So können Beitragserhöhungen frühzeitig erkannt werden.
So erkennen Versicherte eine Beitragserhöhung
Auch ohne persönliches Anschreiben gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Anhebung des Zusatzbeitrags festzustellen.
Blick auf die Krankenkassen-Website lohnt sich
Die gesetzlichen Krankenkassen veröffentlichen ihre aktuellen Zusatzbeitragssätze auf ihren Internetseiten. Einige Kassen planen zudem, Mitglieder freiwillig über ihre Apps oder Mitgliederzeitschriften über Änderungen zu informieren.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte diese Informationskanäle regelmäßig nutzen.
Gehaltsabrechnung verrät höhere Beiträge
Arbeitnehmer können Veränderungen häufig direkt auf ihrer monatlichen Lohnabrechnung erkennen. Erhöht sich der Zusatzbeitrag, kann sich dies auf das ausgezahlte Nettogehalt auswirken.
Bei Selbstständigen sowie freiwillig Versicherten machen sich höhere Zusatzbeiträge dagegen direkt bei den zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträgen bemerkbar.
Sonderkündigungsrecht bleibt trotz Reform bestehen
Trotz der weggefallenen Informationspflicht bleibt das Sonderkündigungsrecht vollständig erhalten.
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, dürfen Versicherte weiterhin zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln, selbst wenn die reguläre Bindungsfrist von zwölf Monaten noch nicht abgelaufen ist.
Wichtige Frist beim Krankenkassenwechsel
Versicherte müssen jedoch schnell handeln. Die Wahl einer neuen Krankenkasse muss spätestens bis zum Ende des Monats erfolgen, für den der höhere Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.
Wer diese Frist versäumt, verliert das Sonderkündigungsrecht und muss bis zur regulären Wechselmöglichkeit warten.
Wechsel erfolgt erst später
Auch bei Nutzung des Sonderkündigungsrechts erfolgt der eigentliche Wechsel nicht sofort. Die neue Mitgliedschaft wird grundsätzlich erst zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Versicherte den erhöhten Beitrag weiterhin zahlen.
Niedriger Beitrag ist nicht alles
Experten empfehlen, vor einem Wechsel nicht ausschließlich auf den Zusatzbeitrag zu schauen.
Leistungsangebote, Bonusprogramme, Wahltarife, Zusatzleistungen sowie die Servicequalität unterscheiden sich teilweise deutlich zwischen den einzelnen Krankenkassen. Daher sollte ein Wechsel gut überlegt werden.
Arbeitgeber beteiligt sich an höheren Beiträgen
Arbeitnehmer und viele Rentner müssen zudem bedenken, dass sie steigende Zusatzbeiträge nicht allein tragen.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird in diesen Fällen jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber beziehungsweise vom Rentenversicherungsträger übernommen. Die tatsächliche finanzielle Belastung fällt daher oft geringer aus als zunächst angenommen.
Krankenkassenwechsel einfacher als viele denken
Wer sich für einen Wechsel entscheidet, muss die bisherige Krankenkasse in der Regel nicht selbst kündigen.
Es genügt, die gewünschte neue Krankenkasse auszuwählen und dort die Mitgliedschaft zu beantragen. Die neue Krankenkasse übernimmt anschließend die Kommunikation mit der bisherigen Kasse und erledigt die notwendigen Formalitäten.
Verbraucher sollten jetzt besonders aufmerksam sein
Die Neuregelung bedeutet für gesetzlich Versicherte vor allem eines: mehr Eigenverantwortung. Wer nicht regelmäßig die Beiträge seiner Krankenkasse überprüft, riskiert, Erhöhungen zu übersehen und die Frist für einen günstigeren Wechsel zu verpassen.
Gerade in Zeiten steigender Gesundheitskosten kann sich ein regelmäßiger Vergleich der Krankenkassen daher finanziell auszahlen.



