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Sylt: Gericht erlaubt Protestcamp auf Sylt – Wichtige Entscheidung für Versammlungsfreiheit
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Sylt: Gericht erlaubt Protestcamp auf Sylt – Wichtige Entscheidung für Versammlungsfreiheit


Das geplante Protestcamp auf Sylt darf nach einer aktuellen Entscheidung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts stattfinden. Mit dem Beschluss stärkte das Gericht die Rechte der Veranstalter und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen Bescheid des Kreises Nordfriesland wieder her. Damit kann das Camp nach aktuellem Stand wie geplant starten.

Gericht sieht Protestcamp als geschützte Versammlung

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob das angemeldete Protestcamp als Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes einzustufen ist. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Veranstaltung auf die öffentliche Meinungsbildung gerichtet sei und deshalb unter den Schutz der Versammlungsfreiheit falle.

Nach Auffassung des Gerichts dienen die vorgesehenen Zelte nicht lediglich als Unterkunft oder Rückzugsort. Vielmehr seien sie Teil des Gesamtkonzepts und unterstützten die politische Kommunikation sowie die Wirkung des Camps auf die öffentliche Meinungsbildung.

Kreis Nordfriesland scheitert mit seiner Argumentation

Der Kreis Nordfriesland hatte zuvor die Auffassung vertreten, dass das geplante Protestcamp keine Versammlung darstelle. Nachdem bereits ein Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid eingelegt worden war, ordnete der Kreis später die sofortige Vollziehung an.

Das Gericht bewertete den ursprünglichen Feststellungsbescheid jedoch als offensichtlich rechtswidrig und stellte sich damit klar auf die Seite des Antragstellers.

Aufbau des Camps soll bereits beginnen

Das Protestcamp wurde im Namen der Initiative „Aktion Sylt“ angemeldet. Nach den Planungen soll der Aufbau bereits am Sonntag beginnen. Der Streit um die rechtliche Zulässigkeit begleitet das Vorhaben seit Monaten.

Bereits Mitte Juli hatte die Kammer entschieden, dass dem Widerspruch gegen den Bescheid zunächst aufschiebende Wirkung zukommt. Nach weiteren rechtlichen Schritten folgte nun die neue Entscheidung zugunsten der Veranstalter.

Beschwerde weiterhin möglich

Die Auseinandersetzung ist allerdings noch nicht endgültig abgeschlossen. Gegen den Beschluss mit dem Aktenzeichen 3 B 96/26 kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Zudem ist nach den Angaben des Gerichts über eine bereits eingelegte Beschwerde des Kreises Nordfriesland vor dem Oberverwaltungsgericht bislang noch nicht entschieden worden.

Mit der aktuellen Entscheidung erhält das Protestcamp auf Sylt vorerst grünes Licht. Das Verwaltungsgericht bewertet die Veranstaltung als geschützte Versammlung und stärkt damit die Versammlungsfreiheit. Ob die juristische Auseinandersetzung endgültig beendet ist, bleibt jedoch offen, da eine weitere Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht möglich ist.



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