Es könnte ordentlich weiß werden in den nächsten Tagen. Je nach Vorhersage wird es ab morgen (17. Januar) nachmittags mit den Schneefällen losgehen, auch Glätte ist angekündigt. Die Rufbereitschaft des Betriebsamts ist bereits vorbereitet, um kurzfristig starten zu können. Fünf große Räumfahrzeuge, zwei kleine Fahrzeuge und mehrere Handkolonnen sind bereit und werden je nach Bedarf aktiviert.
Wer mit dem Auto hinter einem Streufahrzeug unterwegs ist, sollte übrigens deutlich mehr Abstand halten – denn das Salz soll ja nicht auf dem eigenen Fahrzeug landen, sondern auf der Straße.
Auch Wittenerinnen und Wittener könnten in die Lage kommen, streuen oder Schnee fegen zu müssen. Passend dazu, hier noch einmal eine kurze Übersicht, wer sich um was kümmern muss, wenn es schneit:
Streufahrzeuge in den Straßen: Betriebsamt arbeitet nach Priorität
Wenn es nötig ist, kommt der städtische Winterdienst schon vor dem Berufsverkehr zum Einsatz. Wenn Schnee- und Eisglätte vorhersehbar sind, starten die Einsatzfahrzeuge zu Kontrollfahrten. Je nach Wetterlage werden die Straßen manchmal auch vorbeugend gestreut.
Die Einsätze auf den Wittener Straßen folgen einer Prioritätenliste. Ganz oben stehen Haupt- und Durchgangsstraßen und die Strecken von Bussen und Straßenbahnen. Nebenstraßen und kleinere Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen kommen danach an die Reihe.
Eine Reihe von Anliegerstraßen werden gar nicht bedient, weil der Winterdienst auf die Bewohnerinnen und Bewohner übertragen wurde. Um wichtige Verkehrsverbindendungen außerhalb geschlossener Ortschaften kümmert sich der Landesbetrieb Straßen NRW.
Winterdienst auf Gehwegen teilen sich Stadt und Hauseigentümer
- Auch auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Steigungen und anderen Gefahrenstellen sorgt das Betriebsamt für Sicherheit. Hier sind Mitarbeitende zu Fuß unterwegs und leisten solide Handarbeit.
- Doch für die normalen Gehwege vor den Häusern sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Wann und wie die Gehwege von Schnee und Eis zu befreien sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten geregelt:
- Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 Metern von Schnee und Eis befreit werden.
- Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr vom Himmel fällt, ist unverzüglich zu beseitigen – aber erst, wenn es aufgehört hat zu schneien.
- Alles, was nach 20 Uhr vom Himmel fällt, kann bis zum folgenden Tag um 7 Uhr liegen bleiben, sonn- und feiertags sogar bis 9 Uhr.
- Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, damit der Verkehr nicht behindert wird und die Gullys frei bleiben, denn später muss das Schmelzwasser schnell abfließen können.
Außerdem müssen der Umwelt zuliebe nur abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand verwendet werden. Nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen sollte man auf Nummer sicher gehen und Salz verwenden.




