Rat beschließt einstimmig Rettungsdienst-Regelung
Gute Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger in Marl: Wer im Notfall den Rettungsdienst alarmiert und anschließend nicht ins Krankenhaus transportiert wird, muss auch künftig keinen Gebührenbescheid befürchten. Der Rat der Stadt Marl hat die entsprechende Regelung einstimmig beschlossen.
Damit folgt die Politik dem Vorschlag der Stadtverwaltung, die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten weiterhin sicherzustellen. Bürgermeister Thomas Terhorst betonte dabei die Bedeutung einer niederschwelligen Notfallversorgung:
„Niemand in Marl soll im Notfall zögern, die 112 zu wählen, weil er Angst vor der Rechnung hat.“
Was sind sogenannte Fehlfahrten?
Von einer Fehlfahrt sprechen Rettungsdienste, wenn ein Rettungswagen, Krankentransportwagen oder Notarzteinsatzfahrzeug ausrückt, die betroffene Person jedoch nicht in ein Krankenhaus transportiert wird.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- sich der Gesundheitszustand vor Ort verbessert,
- eine Behandlung direkt am Einsatzort ausreicht,
- oder sich der Verdacht auf einen medizinischen Notfall nicht bestätigt.
Nach Angaben der Stadt Marl betrifft dies rund jede fünfte Alarmierung im Rettungsdienst.
Kosten in Millionenhöhe
Der Rettungsdienst verursacht in Marl jährlich Kosten von rund 15 Millionen Euro. Davon entfallen nach Angaben der Verwaltung etwa 2,6 Millionen Euro auf Fehlfahrten.
Wer diese Kosten tragen muss, ist bundesweit umstritten. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das bestimmte Gebührenmodelle für unzulässig erklärte.
Daraufhin musste die Stadt ihre Kalkulation überarbeiten und neue Vereinbarungen mit den Krankenkassen treffen.
Krankenkassen beteiligen sich teilweise an den Kosten
Für das Jahr 2026 wurde nun eine Übergangslösung vereinbart.
Demnach beteiligen sich die Krankenkassen bei bestimmten Fehlfahrten mit 50 Prozent der Kosten, solange diese maximal 15 Prozent aller Einsätze einer Fahrzeugart ausmachen.
Dadurch sinkt das Defizit der Stadt von rund 2,6 Millionen Euro auf etwa 1,6 Millionen Euro.
Für das vierte Quartal 2025 sowie das Jahr 2027 ist hingegen keine Beteiligung der Krankenkassen vorgesehen. Die Kosten werden in diesen Zeiträumen vollständig durch die Stadt getragen.
Neue Gebührensatzungen beschlossen
Der Rat verabschiedete gleichzeitig drei Gebührensatzungen:
- für das vierte Quartal 2025,
- für das Jahr 2026,
- für das Jahr 2027.
Damit kann die Abrechnung des Rettungsdienstes wieder aufgenommen werden, nachdem diese seit dem 1. Oktober 2025 ausgesetzt worden war.
Stadt will unnötige Einsätze reduzieren
Um die Kosten langfristig zu senken, plant Marl verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Einsätze.
Unter anderem soll künftig:
- bei bestimmten Brandmeldeanlagen nicht mehr automatisch ein Rettungswagen mit alarmiert werden,
- die Zahl von Feuerwehr-Begleitfahrten reduziert werden, sofern dies verantwortbar ist.
Nach Angaben der Stadt sollen diese Maßnahmen jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit oder die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben.
Reform der Notfallversorgung soll dauerhafte Lösung bringen
Die nun beschlossene Regelung gilt als Übergangslösung. Eine langfristige Klärung wird von der geplanten Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene erwartet.
Diese soll künftig auch die Finanzierung des Rettungsdienstes neu regeln und damit mehr Rechtssicherheit für Kommunen und Krankenkassen schaffen.
Klare Botschaft an die Bürger
Trotz der finanziellen Belastung sendet die Stadt Marl eine eindeutige Botschaft:
Wer einen medizinischen Notfall vermutet, soll weiterhin ohne Sorge vor zusätzlichen Kosten den Notruf wählen.
Die Verantwortlichen betonen, dass die Gesundheit und Sicherheit der Menschen weiterhin oberste Priorität haben.



