Glatteis: Unfallversicherungsschutz bei Wegeunfällen
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Glatteis: Unfallversicherungsschutz bei Wegeunfällen


Glatteis erschwert aktuell den Verkehr. Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder Kindertagesstätte greift die gesetzliche Unfallversicherung, unabhängig vom Verkehrsmittel. Darauf weist die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse hin.

Glatteis stellt die Verkehrsteilnehmer zurzeit vor große Herausforderungen. Gut zu wissen, dass bei Verletzungen durch einen Unfall die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, Schule, Hochschule oder zur Kindertageseinrichtung ereignet. Der Versicherungsschutz besteht auf dem Hin- und Heimweg und ist unabhängig vom Verkehrsmittel.

Glatteis: Zuständigkeiten bei Wegeunfällen

Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers bzw. der Bildungs- oder Tageseinrichtung. Dazu muss der Wegeunfall möglichst schnell dem Arbeitgeber bzw. der entsprechenden Einrichtung gemeldet werden. Dort wird dann eine Unfallanzeige erstellt.

Abrechnung der medizinischen Behandlung bei Wegeunfällen

Bei einem Arztbesuch sollten Patienten am besten gleich angeben, dass es sich um einen Wegeunfall handelt. Dadurch wird nicht über die Krankenkasse abgerechnet, sondern der zuständige Unfallversicherungsträger übernimmt alle notwendigen Kosten für die medizinische Heilbehandlung, für Rehabilitationsmaßnahmen und zahlt bei schweren Unfällen mit bleibenden Folgen auch eine Rente.

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die öffentliche Hand in Bayern. Gemeinsam sind sie zuständig für fast fünf Millionen Versicherte des öffentlichen Dienstes, für Schüler, Kinder in Tageseinrichtungen, Studierende, ehrenamtlich Tätige und weitere Personengruppen. Sie bieten ihren Versicherten Schutz bei Arbeits- oder Schulunfällen, Unfällen auf dem Arbeits- oder Schulweg und bei Berufskrankheiten.


 

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