Bundesgerichtshof erklärt Prime-Preiserhöhung für unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wegweisende Entscheidung für Verbraucherinnen und Verbraucher getroffen: Die Preisanpassungsklausel, mit der Amazon im Jahr 2022 höhere Beiträge für bestehende Prime-Mitgliedschaften durchgesetzt hatte, ist unwirksam.
Damit bestätigte das höchste deutsche Zivilgericht die bereits zuvor getroffenen Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen setzte sich damit auch in letzter Instanz gegen den Online-Handelsriesen durch.
Amazon hatte Preise für bestehende Prime-Abos deutlich erhöht
Im September 2022 hob Amazon die Kosten für Prime-Mitgliedschaften deutlich an.
Die Preise stiegen damals:
- Monatsabo: von 7,99 Euro auf 8,99 Euro
- Jahresabo: von 69 Euro auf 89,90 Euro
- Prime Student: ebenfalls mit höheren Gebühren
Als Begründung führte das Unternehmen unter anderem gestiegene Kosten und die Inflation an. Grundlage der Anpassung war eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens.
Verbraucherschützer sehen wichtigen Erfolg für Kunden
Die Verbraucherzentrale NRW hatte die Preiserhöhung von Beginn an kritisch bewertet und rechtlich angegriffen.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, bezeichnete das Urteil als wichtigen Erfolg für Verbraucher. Nach seiner Einschätzung macht das Urteil deutlich, dass Unternehmen Preissteigerungen nicht beliebig über entsprechende Vertragsklauseln durchsetzen dürfen.
Das Gericht habe nun klargestellt, dass Preisanpassungsklauseln strengen rechtlichen Anforderungen unterliegen und Verbraucher vor unvorhersehbaren Preissteigerungen geschützt werden müssen.
Urteil könnte für viele Amazon-Kunden finanzielle Folgen haben
Besonders relevant ist die Entscheidung für die große Zahl betroffener Prime-Kundinnen und -Kunden in Deutschland.
Mit dem Urteil steht fest, dass die damals verwendete Klausel unwirksam war. Dadurch eröffnet sich für Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, die zu viel gezahlten Beiträge zurückzufordern.
Wie hoch ein möglicher Erstattungsanspruch ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören vor allem:
- die Dauer der Prime-Mitgliedschaft
- der Zeitraum der erhöhten Beitragszahlung
- die gewählte Prime-Variante
Sammelklage soll Rückzahlungen ermöglichen
Parallel zum nun entschiedenen Verfahren läuft weiterhin eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm.
Mit dieser Klage verfolgt die Verbraucherzentrale NRW das Ziel, dass betroffene Prime-Kunden die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Preis und dem erhöhten Beitrag zurückerhalten.
Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten zahlreiche Verbraucher von Rückzahlungen profitieren.
Eintragung ins Klageregister weiterhin möglich
Betroffene können sich weiterhin dem Verfahren anschließen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist die Eintragung in das Klageregister:
- kostenlos
- ohne eigenes Prozessrisiko
- weiterhin möglich
Dadurch können Verbraucher ihre Ansprüche sichern, bis das Verfahren endgültig abgeschlossen ist.
Signalwirkung für die gesamte Digitalwirtschaft
Juristen sehen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine mögliche Signalwirkung über den konkreten Fall hinaus.
Viele digitale Dienstleister verwenden ähnliche Vertragsklauseln für Preisänderungen bei bestehenden Verträgen. Das aktuelle Urteil könnte künftig Einfluss darauf haben, wie Unternehmen Preiserhöhungen gegenüber Bestandskunden rechtlich absichern müssen.
Verbraucherschützer fordern nun Rückzahlungen
Nach dem Erfolg vor dem Bundesgerichtshof richtet sich der Fokus der Verbraucherzentrale nun auf die finanzielle Entschädigung der Betroffenen.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer soll Amazon die auf Basis der unwirksamen Klausel verlangten Mehrbeträge an die Kunden zurückzahlen.
Für viele Prime-Nutzer könnte das aktuelle Urteil damit nicht nur rechtliche Bedeutung haben, sondern auch zu einer konkreten finanziellen Erstattung führen.



