Verwaltungsgericht Münster entscheidet auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Das Verwaltungsgericht Münster hat zwei Polizistinnen wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Entscheidung fiel durch die 2. Disziplinarkammer nach einer mündlichen Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung. Damit verhängte das Gericht die schwerstmögliche disziplinarrechtliche Maßnahme gegen die beiden Beamtinnen.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Vorfall aus dem Jahr 2020 in Gevelsberg, bei dem die beiden Polizistinnen während eines Schusswechsels den Einsatzort verlassen haben sollen. Dabei ließen sie nach den Feststellungen der Gerichte Kollegen zurück, die unter Beschuss geraten waren.
Vorfall in Gevelsberg sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit
Der Fall hatte bereits kurz nach dem Einsatz für erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die beiden Polizeibeamtinnen ihre dienstlichen Pflichten in einer lebensgefährlichen Einsatzsituation verletzt hatten.
Nach Auffassung der Justiz war das Verhalten der Beamtinnen derart gravierend, dass sowohl strafrechtliche als auch disziplinarrechtliche Konsequenzen folgten. Die Flucht vom Einsatzort während eines laufenden Schusswechsels wurde dabei als besonders schwerwiegender Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Kernpflichten bewertet.
Strafverfahren führte bereits zu Verurteilungen
Bereits im Jahr 2021 waren die beiden Polizistinnen vor dem Amtsgericht Schwelm strafrechtlich belangt worden. Das Gericht sprach sie wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen schuldig.
Damals wurden gegen beide Beamtinnen Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr verhängt. Die Vollstreckung der Strafen wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.
Landgericht Hagen reduzierte später die Freiheitsstrafen
Gegen das Urteil des Amtsgerichts legten die beiden Polizistinnen Berufung ein. Das Landgericht Hagen überprüfte daraufhin die Entscheidung und reduzierte die Strafen deutlich.
Im Berufungsverfahren wurden die Freiheitsstrafen auf jeweils vier Monate herabgesetzt. Auch diese Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. An der grundsätzlichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit der beiden Frauen änderte das Urteil jedoch nichts.
Disziplinarrechtliche Folgen fallen deutlich härter aus
Während das Strafrecht auf die Ahndung einer Straftat abzielt, bewertet das Disziplinarrecht insbesondere die Eignung von Beamten für den öffentlichen Dienst. Im aktuellen Verfahren kam das Verwaltungsgericht Münster zu dem Ergebnis, dass das festgestellte Fehlverhalten eine weitere Tätigkeit im Polizeidienst unvereinbar macht.
Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gilt als ultimative Sanktion im deutschen Beamtenrecht. Sie wird nur dann ausgesprochen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherr und Beamten als dauerhaft zerstört angesehen wird.
Schriftliche Urteilsbegründung wird in den kommenden Wochen erwartet
Eine ausführliche schriftliche Begründung der Entscheidung liegt derzeit noch nicht vor. Nach Angaben des Gerichts soll diese innerhalb der nächsten fünf Wochen erstellt werden.
Erst mit der veröffentlichten Urteilsbegründung wird deutlich werden, welche Erwägungen die Disziplinarkammer im Einzelnen zur Verhängung der Höchstmaßnahme bewogen haben und welche Aspekte des Einsatzgeschehens dabei besonders gewichtet wurden.
Berufung gegen die Entscheidung weiterhin möglich
Rechtskräftig sind die Urteile bislang noch nicht. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe können die Beteiligten innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
Über eine mögliche weitere Überprüfung würde dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt das Verfahren somit noch nicht endgültig abgeschlossen.
Fall wirft erneut Fragen zur Verantwortung im Polizeidienst auf
Der Fall gehört zu den aufsehenerregendsten disziplinarrechtlichen Verfahren gegen Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen der vergangenen Jahre. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster unterstreicht die hohen Anforderungen, die an Polizeikräfte in gefährlichen Einsatzlagen gestellt werden.
Gerade in Situationen, in denen Kollegen auf Unterstützung angewiesen sind, gelten Loyalität, Einsatzbereitschaft und Pflichterfüllung als grundlegende Prinzipien des Polizeidienstes. Die nun verhängte Höchstmaßnahme verdeutlicht die Bedeutung dieser Grundsätze für das Beamtenrecht und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheitsbehörden.



