Verbraucherzentrale greift DAZN-Preiserhöhungen vor Gericht an
Für den Sport-Streaminganbieter DAZN könnte ein richtungsweisendes Urteil bevorstehen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es die umstrittene Preisanpassungsklausel des Unternehmens für intransparent und unangemessen hält. Damit wächst die Hoffnung vieler Kundinnen und Kunden, möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.
Eine endgültige Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen. Das Gericht will sein Urteil am 18. November 2026 um 14 Uhr verkünden.
Streit um deutliche Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Preiserhöhungen, die DAZN in den Jahren 2021 und 2022 bei laufenden Verträgen vorgenommen hatte. Betroffen waren insbesondere Bestandskunden, deren Abonnementkosten teilweise deutlich anstiegen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wirft dem Streamingdienst vor, die Preise einseitig erhöht zu haben, ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen. Grundlage dafür war eine Klausel in den Nutzungsbedingungen des Unternehmens, die unter bestimmten Voraussetzungen Preisänderungen erlauben sollte.
OLG Hamm äußert deutliche Zweifel an der Klausel
Während der Verhandlung machte der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm deutlich, dass er erhebliche rechtliche Bedenken gegen die verwendete Preisanpassungsklausel hat.
Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts könnte die Regelung sowohl intransparent als auch unangemessen sein. Sollte das Gericht diese Auffassung im Urteil bestätigen, hätte dies weitreichende Folgen für zahlreiche DAZN-Kunden.
Die Einschätzung gilt bereits jetzt als wichtiges Signal im Verbraucherschutz und könnte Maßstäbe für ähnliche Verfahren gegen digitale Abo-Anbieter setzen.
Verbraucher hoffen auf Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge
Mit der Verbandsklage verfolgt der vzbv ein klares Ziel: Es soll festgestellt werden, ob die vorgenommenen Preissteigerungen überhaupt wirksam waren.
Zudem möchte die Verbraucherorganisation erreichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in das Klageregister eingetragen haben, möglicherweise Anspruch auf die Rückzahlung überzahlter Beträge erhalten.
Für viele Betroffene geht es dabei um erhebliche Summen, da DAZN seine Preise in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst hatte.
Gericht sieht Klage gegen Londoner Unternehmen als zulässig an
Zu Beginn der Verhandlung musste zunächst geklärt werden, ob deutsche Gerichte überhaupt für die Klage gegen die in London ansässige DAZN Limited zuständig sind.
Das Oberlandesgericht Hamm ließ erkennen, dass es von seiner internationalen Zuständigkeit ausgeht. Außerdem hält der Senat nach aktueller Einschätzung die besonderen Voraussetzungen der vorliegenden Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage für erfüllt.
Damit steht einer inhaltlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen aus Sicht des Gerichts nichts entgegen.
Urteil könnte Signalwirkung für Streaming-Branche haben
Das Verfahren wird bundesweit aufmerksam verfolgt. Sollte das Oberlandesgericht die Preisklausel tatsächlich für unwirksam erklären, könnte dies nicht nur Auswirkungen auf DAZN haben, sondern auch auf andere Streaming-, Abo- und Digitaldienste.
Verbraucherschützer sehen in dem Fall eine Grundsatzfrage: Unternehmen sollen Preisänderungen bei laufenden Verträgen nicht beliebig vornehmen können, sondern müssen nachvollziehbare und transparente Regelungen verwenden.
Entscheidung fällt am 18. November 2026
Nach Abschluss der mündlichen Verhandlung hat der 12. Zivilsenat die Beratung aufgenommen. Das Urteil wird am Mittwoch, 18. November 2026, verkündet.
Bis dahin bleibt offen, ob die Verbraucherzentrale mit ihrer Klage Erfolg haben wird. Die vorläufigen Hinweise des Gerichts deuten jedoch darauf hin, dass DAZN im Verfahren mit erheblichem Gegenwind rechnen muss.



