Verwirrter Reiseversuch endet auf Polizeiwache
Ein außergewöhnlicher Vorfall hat sich am Flughafen Köln/Bonn ereignet. Eine 18-jährige syrische Staatsangehörige wurde am späten Nachmittag des 6. August 2026 von der Bundespolizei kontrolliert, als sie gemeinsam mit ihrem acht Monate alten Kind nach Thessaloniki reisen wollte. Die junge Frau war zuvor allein aus Belgien nach Deutschland eingereist.
Wie die Bundespolizei mitteilte, konnte die Reisende weder für sich selbst noch für ihr Kind einen gültigen Reisepass vorlegen. Darüber hinaus verfügte sie weder über ein gültiges Visum noch über einen Aufenthaltstitel. Die geplante Flugreise nach Griechenland endete deshalb bereits vor dem Boarding in den Räumen der Bundespolizei am Flughafen.
Kommunikation trotz Dolmetscher schwierig
Die Befragung der jungen Mutter gestaltete sich für die Beamten äußerst kompliziert. Trotz Unterstützung durch einen arabischsprachigen Dolmetscher machte die Frau widersprüchliche und teilweise unklare Angaben zu ihrem Aufenthalt und ihren Reiseplänen.
Nach ihren Aussagen war sie mit dem Zug aus Belgien nach Deutschland gereist, um den Vater ihres Kindes sowie weitere Verwandte zu besuchen. Allerdings konnte sie weder erklären, wie lange sie sich bereits in Deutschland aufhielt, noch den aktuellen Aufenthaltsort des Kindsvaters benennen.
Kontaktversuche zu Kindsvater scheitern
Die Bundespolizei versuchte, sowohl den Kindsvater als auch eine von der Frau genannte Freundin zu erreichen. Nach Angaben der Behörden blieben diese Kontaktversuche erfolglos.
Der Kindsvater war den Beamten bereits bekannt und gilt als einschlägig vorbestraft. Ein Kontakt konnte lediglich zu Verwandten der 18-Jährigen hergestellt werden. Demnach leben ihre Tante und ihr Onkel in Essen.
Sorge um das Kindeswohl löst Einsatz des Jugendamtes aus
Besonders besorgniserregend erschien den Beamten die persönliche Situation der jungen Mutter. Sie verfügte über kein elektronisches Zahlungsmittel, lediglich über wenig Bargeld und hatte nur wenige Kleidungsstücke bei sich. Für ihr acht Monate altes Baby führte sie zudem kaum Windeln sowie keinerlei Hygiene- oder weitere Babyartikel mit.
Da die Frau nach Einschätzung der Einsatzkräfte verwirrt wirkte und zeitweise handlungsunfähig erschien, wurde das Jugendamt der Stadt Köln eingeschaltet. Die Bundespolizei sah eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls und informierte die zuständigen Behörden.
Jugendamt nimmt Baby zum Schutz in Obhut
Nach Prüfung der Situation kamen auch die Mitarbeitenden des Jugendamtes zu der Einschätzung, dass Schutzmaßnahmen erforderlich seien. Gegen 22 Uhr wurde das Kind in Obhut genommen.
Die Maßnahme diente nach Angaben der Behörden dem Schutz sowohl des Kindes als auch der jungen Mutter. Die 18-Jährige konnte die Polizeidienststelle später gemeinsam mit ihren Verwandten verlassen.
Bundespolizei erlebt ähnliche Fälle immer wieder
Auch wenn dieser Fall aufgrund seiner besonderen Umstände nicht zum Alltag am Flughafen Köln/Bonn gehört, kommt es laut Bundespolizei regelmäßig zu Problemen bei Reisen mit Kindern.
Erst in den frühen Morgenstunden des 7. August 2026 wurde eine ägyptische Staatsangehörige bei der Einreise aus Izmir kontrolliert. Die Frau reiste mit ihren zehn und zwölf Jahre alten deutschen Kindern. Die Minderjährigen waren zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben worden, nachdem ihr Vater sie als vermisst gemeldet hatte.
Nach einer Klärung der Situation vor Ort konnte die Familie die Wache schließlich gemeinsam verlassen.
Bundespolizei gibt wichtige Hinweise für Reisen mit Minderjährigen
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Minderjährige, die allein oder nur mit einem Sorgeberechtigten reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung der abwesenden sorgeberechtigten Person mitführen sollten.
Zusätzlich wird empfohlen, eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Elternteils mitzuführen. Dadurch lassen sich Verzögerungen und Missverständnisse bei Grenz- und Ausweiskontrollen vermeiden.



