NRW reagiert auf kritische Niedrigwasser-Lage am Rhein
Angesichts der anhaltenden Niedrigwasser-Situation am Rhein hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eine befristete Ausnahme von bestehenden Fahrverboten für den Güterverkehr beschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, drohende Versorgungsengpässe sowie Unterbrechungen wichtiger Lieferketten zu verhindern.
Die Ausnahmeregelung gilt ab sofort und zunächst bis zum 31. August 2026.
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Transporte aufgehoben
Von der Ausnahme profitieren Transporte sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein in Zusammenhang stehen.
Damit dürfen betroffene Unternehmen ihre Transporte auch an Sonn- und Feiertagen durchführen. Nicht von der Regelung erfasst sind allerdings Großraum- und Schwertransporte.
Auch Samstagsfahrten in den Ferien erlaubt
Zusätzlich zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wurde eine Ausnahmegenehmigung von der Ferienreiseverordnung erteilt. Dadurch können die betroffenen Transporte in den kommenden drei Wochen ebenfalls samstags unterwegs sein.
Die Maßnahme soll den Ausfall von Transportkapazitäten auf den Wasserstraßen kompensieren und den Warenverkehr aufrechterhalten.
Niedrige Pegelstände gefährden Transportkapazitäten
Die aktuell niedrigen Wasserstände auf dem Rhein und weiteren großen Wasserstraßen schränken die Binnenschifffahrt erheblich ein. Schiffe können vielerorts nur noch mit verringerter Ladung fahren, wodurch die Transportleistung deutlich sinkt.
Nach Einschätzung des Landes drohen dadurch Produktionsausfälle in Unternehmen sowie Unterbrechungen wichtiger Lieferketten.
Verkehrsminister Krischer: Lieferketten müssen gesichert werden
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer betonte die Bedeutung der Ausnahmegenehmigung für Wirtschaft und Versorgung.
Viele Unternehmen stünden durch die Einschränkungen der Binnenschifffahrt vor erheblichen Herausforderungen. Mit der befristeten Regelung sollen Lieferketten stabil gehalten und Versorgungsengpässe vermieden werden.
Gleichzeitig stellte der Minister klar, dass die Sondererlaubnis ausschließlich für die derzeitige außergewöhnliche Niedrigwasser-Lage gilt.
Bund folgt Vorschlag Nordrhein-Westfalens
Nordrhein-Westfalen hatte sich zuvor beim Bund für eine branchenoffene und bundesweit einheitliche Regelung eingesetzt. Nach Angaben des Landes wurden diese Vorschläge nun übernommen.
Dadurch erhalten Unternehmen mehr Planungssicherheit bei der Organisation ihrer Transporte während der aktuellen Niedrigwasserperiode.
Seit 1956 gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lkw
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lastkraftwagen besteht bundesweit seit dem Jahr 1956 und ist in der Straßenverkehrs-Ordnung verankert.
Grundsätzlich gilt das Verbot zwischen 0 und 22 Uhr für:
- Gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen
- Alle Lkw mit Anhänger
Ziel der Regelung ist der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sowie die Entlastung der Straßen.
Bereits in der Vergangenheit wurden bei besonderen Versorgungslagen zeitlich begrenzte Ausnahmen zugelassen, beispielsweise zur Sicherstellung wichtiger Warenströme.
Befristete Sonderregelung soll Wirtschaft und Versorgung stabilisieren
Mit der aktuellen Ausnahmegenehmigung reagiert Nordrhein-Westfalen auf eine außergewöhnliche Situation im Güterverkehr. Die Einschränkungen auf dem Rhein treffen zahlreiche Branchen, die auf funktionierende Transportwege angewiesen sind.
Die vorübergehende Aufhebung des Fahrverbots soll dazu beitragen, Versorgungssicherheit, Produktionsabläufe und Logistikketten bis zur Entspannung der Niedrigwasser-Lage aufrechtzuerhalten.



