Beim Fund einer leblosen Person in der Ruhr auf Höhe des Kraftwerks Kahlenberg hat die rechtsmedizinische Untersuchung nun Klarheit gebracht.
Demnach verstarb der Mann an den Folgen eines Ertrinkungsunfalls.
Hinweise auf ein Fremdverschulden oder einen Suizid liegen aktuell nicht vor.
Die Ermittler gehen nach der Auswertung der Gesamtumstände davon aus, dass es zunächst zu einem Unfallgeschehen mit anschließendem Sturz ins Wasser kam.
Auch die festgestellten Verletzungen passen nach der aktuellen Bewertung zu diesem Ablauf.
Zur lückenlosen Aufarbeitung des Vorfalls war zuvor eine Mordkommission unter Leitung der Staatsanwaltschaft Duisburg eingerichtet worden.
Mit dem nun vorliegenden rechtsmedizinischen Ergebnis verdichten sich die Hinweise auf einen tragischen Unfall ohne strafrechtlich relevantes Fremdgeschehen.




