In der heutigen Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die von der Bezirksregierung Münster erteilte Betriebszeitenerweiterung für den Dortmund Airport bestätigt. Die zweite Ergänzungsgenehmigung vom 09. Juni 2023, die es dem Flughafen ermöglicht, auch die abendlichen Randstunden für den Flugverkehr zu nutzen, wurde zuletzt von drei Privatpersonen beklagt. Diese Klage wurde nun abgewiesen.
Betriebszeiten bleiben bestehen
Mit der heute erteilten Bestätigung gelten am Dortmund Airport weiterhin folgende Betriebszeiten:
• Planmäßige Starts von 06:00 bis 22:00 Uhr; verspätete Starts bis 22:30 Uhr
• Planmäßige Landungen von 06:00 bis 22:00 Uhr (+ durchschnittlich 4 planmäßige Landungen pro Tag bis 23:00 Uhr); verspätete Landungen bis 23:30 Uhr
• Monatlich sind insgesamt 16 verspätete Starts und Landungen erlaubt (weitere bedürfen der Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht).
Flughafengeschäftsführer Ludger van Bebber äußert sich erleichtert über das Urteil: „Die verlängerten Betriebszeiten stellen für uns einen bedeutenden Gewinn im Wettbewerb mit anderen deutschen und europäischen Flughäfen dar und steigern zudem die Leistungsfähigkeit des Airports. Sowohl im Rahmen der möglichst effizienten Umlaufplanung der Airlines als auch bei unvorhersehbaren Umständen oder Verspätungen bieten uns diese Betriebszeiten das notwendige Maß an Flexibilität. Umso mehr freut es uns, dass die Klage abgewiesen wurde und wir hoffen, dass das Verfahren nun zu einem finalen Ende gekommen ist.“
Die Fluggesellschaften integrieren die Tagesrandstunden nach 22:00 Uhr in die Umlaufplanung ihrer Luftfahrzeuge, um beispielsweise notwendige Rückflüge zu Heimatflughäfen verlässlich abwickeln zu können. Bereits 2021 hatte das OVG den Bedarf für die zusätzlichen Bewegungen während der Tagesrandstunden zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens festgestellt, jedoch Mängel in der Lärmschutzabwägung beanstandet. Mit der zweiten Ergänzungsgenehmigung wurden diese Mängel nun beseitigt.
Zum Verfahrensablauf
Ende 2010 hatte der Aufsichtsrat des Flughafens mit Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund aufgrund der gestiegenen Nachfrage im Luftverkehr den Flughafen Dortmund aufgefordert, einen Antrag auf Betriebszeitenerweiterung zu stellen. Es folgte die Genehmigung der Bezirksregierung Münster im Mai 2014, die wiederum durch das OVG Münster im Dezember 2015 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt wurde. Im ergänzenden Verfahren wurden die festgestellten Abwägungsdefizite ausgeräumt. Im August 2018 erteilte die Bezirksregierung Münster die ergänzte Betriebszeitengenehmigung, welche im Januar 2022 vom OVG abermals für rechtswidrig erklärt wurde. Jedoch wurden die Betriebszeiten nicht aufgehoben, stattdessen konnten die verbliebenen Abwägungsmängel in einem weiteren Verfahren behoben werden. Im Juni 2023 erteilte die Bezirksregierung Münster daher die zweite Ergänzungsgenehmigung. Gegen diese wurde im August 2023 Klage vor dem OVG eingereicht.
Verfahrensfortgang steht aus
Das Oberverwaltungsgericht lässt eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen können die Kläger noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.